Was sind nicht meine Aufgaben?

Es ist nicht meine Aufgabe der/dem Betreuten im Haushalt zu helfen, sie/ihn bei Spaziergängen zu begleiten oder die Krankenpflege und den Wochen-/Hygieneartikel-/Bekleidungseinkauf oder den Einkauf sonstiger Dinge vorzunehmen. Auch der Fahrservice zu Terminen gehört nicht zu meinen Aufgaben. Soweit vom Gericht angeordnet, ist der Betreuer für die Organisation und Kontrolle der Durchführung dieser Tätigkeiten durch entsprechende Dienstleister zuständig.

 

Besuchsdienste, Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und andere Dienstleistungen gehören nicht zu den Aufgaben und Pflichten des Rechtlichen Betreuers. Soweit vom Gericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis angeordnet, organisiere ich die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt durch Dritte.

 

Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet, gehört nicht zu meinen Aufgaben.

 

Außerdem:

Fahrdienste zu übernehmen / kein Hol- und Bringdienst

Hauswirtschaft zu übernehmen

Gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder sonstige Beschäftigung

Übernahme von Kranken- und Altenpflege

Den Wochen-/Hygieneartikel-/Bekleidungseinkauf oder den Einkauf sonstiger Dinge vorzunehmen

Geld an Betroffene zu verleihen oder zu verauslagen

nicht für Angehörige und Bekannte des Betroffenen zuständig

Wohnungen aufzulösen, zu renovieren oder Reparaturen durchzuführen

Sollte der Betroffene in diesen Bereichen Hilfe und Unterstützung benötigen, werde ich diese im Rahmen der mir übertragenen Aufgabenkreise sowie der finanziellen Möglichkeiten des Betreuten organisieren (Fahr-/ Pflegedienst, Hauswirtschaftshilfe, Ambulant Betreutes Wohnen, Alltagsbegleitung usw.).

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Marvin Schrodke

Berufsbetreuer

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