Es ist nicht meine Aufgabe der/dem Betreuten im Haushalt zu helfen, sie/ihn bei Spaziergängen zu begleiten oder die Krankenpflege und den Wochen-/Hygieneartikel-/Bekleidungseinkauf oder den Einkauf sonstiger Dinge vorzunehmen. Auch der Fahrservice zu Terminen gehört nicht zu meinen Aufgaben. Soweit vom Gericht angeordnet, ist der Betreuer für die Organisation und Kontrolle der Durchführung dieser Tätigkeiten durch entsprechende Dienstleister zuständig.
Besuchsdienste, Pflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und andere Dienstleistungen gehören nicht zu den Aufgaben und Pflichten des Rechtlichen Betreuers. Soweit vom Gericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis angeordnet, organisiere ich die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt durch Dritte.
Rechtsberatung, wie sie ein Anwalt bietet, gehört nicht zu meinen Aufgaben.
Außerdem:
Fahrdienste zu übernehmen / kein Hol- und Bringdienst
Hauswirtschaft zu übernehmen
Gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder sonstige Beschäftigung
Übernahme von Kranken- und Altenpflege
Den Wochen-/Hygieneartikel-/Bekleidungseinkauf oder den Einkauf sonstiger Dinge vorzunehmen
Geld an Betroffene zu verleihen oder zu verauslagen
nicht für Angehörige und Bekannte des Betroffenen zuständig
Wohnungen aufzulösen, zu renovieren oder Reparaturen durchzuführen
Sollte der Betroffene in diesen Bereichen Hilfe und Unterstützung benötigen, werde ich diese im Rahmen der mir übertragenen Aufgabenkreise sowie der finanziellen Möglichkeiten des Betreuten organisieren (Fahr-/ Pflegedienst, Hauswirtschaftshilfe, Ambulant Betreutes Wohnen, Alltagsbegleitung usw.).
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