Welche Aufgabenkreise gibt es? – Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden keine typischen Aufgabenkreise vorgeschrieben. Richter*innen entscheiden anhand der Lebenssituation und den Bedürfnissen der/des Betroffenen, welche Aufgabenkreise erforderlich sind und festgelegt werden.
Folgende Aufgabenkreise werden am häufigsten an einen rechtlichen Betreuer vergeben: Gesundheitsfürsorge; Aufenthaltsbestimmung; Vermögenssorge; Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern; Wohnungsangelegenheiten; Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post und Heimangelegenheiten.
Nachfolgend werde ich diese genauer definieren und beschreiben, was meine Aufgaben sind und was nicht.
Die/der Betroffene muss in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange sie/er die Folgen und die Tragweite des Eingriffs erkennen und ihren/seinen freien Willen hiernach äußern kann. Wenn die natürliche Einsichtsfähigkeit der/des Betroffenen krankheitsbedingt nicht vorhanden ist, muss stellvertretend der rechtliche Betreuer einwilligen.
Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge kann sich ein rechtlicher Betreuer um folgende Angelegenheiten kümmern:
Krankenversicherung
Ärztliche Versorgung/Arztwahl
Regelungen bei einer Krankenhauseinweisung
Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen
Einwilligung und Überwachung der Verabreichung von Medikamenten
Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
Gemeinsam mit der/dem Betroffenen sollte der Betreuer den geeigneten Aufenthaltsort wählen und dabei die Bedürfnisse, Möglichkeiten und vor allem den Wunsch der/des Betreuten beachten.
Die Vermögenssorge bezieht sich grundsätzlich auf alle finanziellen Angelegenheiten.
Führen des Girokontos
Verwaltung des Sparvermögens
Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherung, usw.
Steuererklärung
Kontoeröffnung – meist wird ein zweites Girokonto eröffnet welches als Taschengeldkonto fungiert
Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
Dieser Aufgabenkreis ist teilweise in den Aufenthalts-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten miteingeschlossen. Dennoch wird er nochmals hervorgehoben, um mögliche Lücken bei der gesetzlichen Vertretung zu vermeiden.
Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen
Beantragung Zuzahlungsbefreiung
Beantragung Pflegestufe
Beantragung Rente
Beantragung Sozialhilfen
Ummelden des Wohnortes
Entgegennahme des Personalausweises
Beantragung Behindertenausweis
Im Mittelpunkt dieses Aufgabenkreises stehen Tätigkeiten, die mit der Wohnsituation der/des Betroffenen zu tun haben.
Hierzu gehören z.B. die Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum, Sicherstellung der laufenden Mietzahlungen, als auch z.B. die Abwendung einer Räumungsklage und ggf. Regulierung von Mietschulden. Es sind also Kontakte und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeldstellen, Immobilienmaklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen und Stellen zu führen. Ggf. sind für Betreute Anträge auf Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Wohngeld oder Lastenzuschuss und dergleichen zu stellen.
Für die Kündigung des Mietvertrages und die Auflösung einer Wohnung (z.B. wegen des Umzuges in eine Einrichtung) ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.
Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
Postalische Angelegenheiten sind vom Gesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als eigener Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Postverkehr treffen und die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen und je nach Relevanz ggf. an den Betroffenen weiterleiten.
Meist stellt ein Betreuer zu Anfang der Betreuung einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post, um die Bearbeitung der eingehenden Post gewährleisten zu können.
Wenn eine Versorgung in der eigenen Wohnung krankheitsbedingt, nicht mehr möglich bzw. nicht zu verantworten ist oder weil die/der Betroffene z.B. eine Rundumversorgung benötigt, jedoch kein Geld für eine 24-Std.-Versorgung vorhanden ist, bleibt manchmal nur der Weg ins Pflegeheim. Hier kann der Betreuer einen Heimvertrag für den Betroffenen abschließen und kündigen. Die Aufgabe des Betreuers ist es außerdem, die Einhaltung eines Heim-Pflegevertrages zu kontrollieren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.